Kaum gefeiert! Ist das Bundesverfassungsgericht noch Wächter unserer Verfassung?

„Es war einmal", so fangen alle guten deutschen Märchen an. Aber das ist kein Märchen: Mit dem Inkrafttreten des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes am 17. April 1951 nahm das höchste deutsche Gericht seine Arbeit auf — mit dem klaren Auftrag, Hüter der Verfassung zu sein. 75 Jahre später stellt sich die Frage: Ist das Bundesverfassungsgericht dieser Rolle noch gewachsen?
Die Bilanz ist gemischt. In den ersten Jahrzehnten seines Bestehens hat das Gericht in Karlsruhe Maßstäbe gesetzt. Das Lüth-Urteil von 1958 etablierte die Meinungsfreiheit als konstituierendes Element der Demokratie. Das Volkszählungsurteil von 1983 schuf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Entscheidungen zum Euro-Rettungsschirm und zum Lissabon-Vertrag setzten der europäischen Integration verfassungsrechtliche Grenzen.
Die schleichende Politisierung
Doch in den letzten Jahren mehren sich die Anzeichen einer schleichenden Politisierung. Die Wahl der Richter, die mit Zweidrittelmehrheit durch Bundestag und Bundesrat erfolgt, ist längst zum Gegenstand parteipolitischer Deals geworden. Das ursprünglich als parteiunabhängig konzipierte Gremium droht zu einem Spiegel der politischen Mehrheitsverhältnisse zu werden.
Besonders kritisch sehen Beobachter die zunehmende Bereitschaft des Gerichts, sich zu tagespolitischen Fragen zu äußern. Die Eilentscheidung zum Heizungsgesetz 2023 und das Urteil zum Bundeshaushalt im November desselben Jahres haben gezeigt, dass Karlsruhe zunehmend in die Rolle eines politischen Akteurs gedrängt wird — eine Entwicklung, die dem Geist der Verfassung widerspricht.
Achim Baumann
Redakteur Justiz & RechtAchim Baumann ist Fachredakteur fuer Justiz und Recht beim Freiburger Standard. Der Volljurist und ehemalige Staatsanwalt bringt jahrzehntelange Erfahrung aus der Justiz in seine journalistische Arbeit ein. Seine Analysen zu Verfassungsfragen und rechtsstaatlichen Entwicklungen gelten als besonders tiefgruendig und fundiert.
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